Urheberrecht, Markenrecht und geistiges Eigentum

Nur wenn ein gewerbliches Schutzrecht oder ein Urheberrecht besteht, sind Ideen, Werke oder Produkte rechtlich geschützt. Erfolgreiche Produkte und Ideen können deswegen prinzipiell nachgeahmt werden.

Auch die Rechtsfolgen sind höchst unterschiedlich beim Schutz von publizistischen Werken, Titeln, Know -How, Kennzeichen, Produktnamen oder  Designs. Eine anwaltliche Begleitung vor dem Abschluss eines Verwertungsvertrages, vor der Veröffentlichung eines Werkes oder vor der Verbreitung eines bestimmten Produkts ist deshalb oft mehr als ratsam.

Wir beraten seit über 20 Jahren Urheber und verteidigen deren Rechte, unterstützen aber auch Investoren und Verwerter bei der Produktion, dem Einkauf, dem Vertrieb und der Verwaltung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Wir führen Markenrecherchen durch und prüfen, ob eine bestimmte Bezeichnung als Marke eingetragen werden kann. Anhand Ihrer konkreten Bedürfnisse erstellen wir eine geeignete Anmeldestrategie und melden Marken bei den betreffenden Markenämtern an.

Wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Schutzrechts für Ihr Design und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen mit Designern, Lizenzpartnern und Produzenten.

Bei allen Schutzrechtsverletzungen vertreten wir Sie selbstverständlich gerne auch außergerichtlich und gerichtlich vor allen nationalen Gerichten.

Unser Angebot:

  • Marken- und Designanmeldungen.
  • Entwurf und Verhandlung von urheberrechtlichen Nutzungs- und Lizenzverträgen (u.a. Verlagsverträge und Verfilmungsverträge).
  • Beratung und Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen.
  • Vertretung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.
  • Abwehr von unberechtigten Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.