Erfolg gegen die Künstlersozialkasse!
Patentübersetzerin ist Publizistin im Sinne des KSVG Widerspruch vollständig abgeholfen – Versicherungspflicht rückwirkend anerkannt Die Künstlersozialkasse (KSK) hatte die Aufnahme unserer Mandantin zunächst abgelehnt. Ihre Tätigkeit – die Übersetzung von Patentschriften und das Korrekturlesen entsprechender Übersetzungen – sei keine publizistische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Gegen diesen Ablehnungsbescheid haben wir Widerspruch eingelegt. Mit vollem…






