Seit über 25 Jahren berate und vertrete ich im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Meine Arbeitsweise verbindet juristische Präzision mit pragmatischer, wirtschaftlich denkender Beratung – planbar, effizient und ohne Reibungsverluste.
Im Mittelpunkt steht ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Mandanten. Ich entwickle Lösungen, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich sinnvoll sind, und verstehe rechtliche Beratung als Instrument, kreative, kommunikative und geschäftliche Prozesse rechtssicher zu gestalten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung und Verteidigung von Rechten im digitalen Umfeld – von der schnellen Reaktion auf Online-Rechtsverletzungen, unerlaubte Veröffentlichungen, rufschädigende Bewertungen oder KI-generierte Fakes bis zur konsequenten gerichtlichen Durchsetzung. Im Lauf meiner Tätigkeit bin ich für meine Mandanten bereits gegen zahlreiche Medienhäuser und Konzerne angetreten – in vielen Fällen mit Erfolg. Ebenso unterstütze ich bei der rechtssicheren Gestaltung von PR, Unternehmenskommunikation, Kampagnen, Social Media und Content-Verwertung.
Häufig arbeite ich als spezialisierter Ansprechpartner mit anderen Kanzleien zusammen – punktuell oder in dauerhafter Kooperation. Auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stehe ich zuverlässig zur Seite, unterstützt durch Englisch- und Französischkenntnisse sowie internationale Kooperationspartner.
Ausgewählte Verfahren und Tätigkeiten in jüngster Zeit:
- Im Verfahren zu BGH, Urteil vom 29.06.2021 – VI ZR 52/18 (NJW 2021, 3130) – einer Leitentscheidung zum Schutz gegen ehrbeeinträchtigende Blogs als Erpressungsmittel – habe ich die Klägerseite in den Tatsacheninstanzen vertreten und das Verfahren bis nach Karlsruhe geführt. Auch in der mündlichen Verhandlung vor dem VI. Zivilsenat habe ich am Vortrag für die Klägerseite mitgewirkt. Das Verfahren endete mit einer Verurteilung des Gegners.
- Vor dem Bundessozialgericht (Urteil vom 04.06.2019 – B 3 KS 2/18 R) habe ich in einem über drei Instanzen geführten Musterverfahren erfolgreich erstritten, dass auch Lektorinnen, Lektoren und Übersetzer wissenschaftlicher Texte Zugang zur Künstlersozialkasse erhalten. Das Verfahren wurde vom Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) begleitet.
- Seit 2026 bin ich Referent bei den Main-Recht-Seminaren und halte Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO – anerkannt für Fachanwältinnen und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und für Handels- und Gesellschaftsrecht. Mein Seminar behandelt die Schnittstellen zwischen HGB-Firmenrecht, Kennzeichenrecht (MarkenG) und Namensrecht (§ 12 BGB) – einschließlich aktueller BGH- und EuGH-Rechtsprechung.