Allgemeine  Mandatsbedingungen

der  Fachanwaltskanzlei  Alexander Setzer-Rubruck

 

Für Verträge zwischen Rechtsanwalt Alexander Setzer-Rubruck, Theodor-Heuss-Allee 25, 60486 Frankfurt am Main – nachfolgend „Rechtsanwalt“ – und dem Auftraggeber – nachfolgend „Mandant“ – über die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, die anwaltliche Geschäftsbesorgung oder die Vertretung in gerichtlichen, behördlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten – nachfolgend „Mandat“ – gelten die folgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen.

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie für künftige Mandate, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

  1. Zustandekommen und Umfang des Mandats
  1. Ein Mandat kommt erst durch Annahme des Mandatsangebots durch den Rechtsanwalt zustande.
  2. Vertragspartner des Mandanten ist ausschließlich Rechtsanwalt Alexander Setzer-Rubruck.
  3. Gegenstand und Umfang des Mandats bestimmen sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Maßgeblich ist der konkret erteilte Auftrag. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Mandatsbedingungen.
  4. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart ist:
    • bezieht sich die Beratung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland;
    • umfasst das Mandat keine steuerliche Beratung; steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch geeignete fachkundige Berater auf eigene Veranlassung prüfen zu lassen;
    • wird die anwaltliche Leistung ausschließlich gegenüber dem Mandanten erbracht; eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Mandats erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung;
    • besteht eine Verpflichtung zur Einlegung von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen nur dann, wenn dies ausdrücklich zum Gegenstand des Mandats gemacht wurde.
  5. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, sich bei der Bearbeitung des Mandats im rechtlich zulässigen Umfang der Unterstützung durch Kanzleimitarbeiter und externe Dienstleister zu bedienen. Die anwaltliche Verantwortung verbleibt stets beim Rechtsanwalt.
  1. Pflichten des Rechtsanwalts
  1. Der Rechtsanwalt bearbeitet das Mandat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts im Rahmen des erteilten Auftrags.
  2. Eine Verpflichtung zum Tätigwerden besteht frühestens nach Annahme des Mandats. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, darf der Rechtsanwalt vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden, wenn der Mandant dies ausdrücklich verlangt und ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen belehrt wurde.
  3. Der Rechtsanwalt wird den Sachverhalt rechtlich prüfen, den Mandanten über das Ergebnis unterrichten und dessen Interessen im beauftragten Umfang wahrnehmen.
  4. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufs bekannt wird.
  5. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, solche Angaben offenzulegen, zu deren Offenlegung er gesetzlich verpflichtet ist oder die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen im rechtlich zulässigen Umfang erforderlich sind.
  6. Für den Mandanten eingehende Gelder werden treuhänderisch verwahrt und – vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrechte – unverzüglich an den Mandanten oder an die von ihm benannte empfangsberechtigte Stelle ausgekehrt.
  7. Der Rechtsanwalt trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vom Mandanten übermittelten Daten.
  1. Obliegenheiten des Mandanten
  1. Der Mandant hat den Rechtsanwalt über alle für das Mandat erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
  2. Der Mandant hat dem Rechtsanwalt sämtliche zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und in geordneter Form zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Mandant wird den Rechtsanwalt unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten informieren und bei längerer Abwesenheit für eine zuverlässige Erreichbarkeit sorgen.
  4. Der Mandant wird Schreiben, Entwürfe, E-Mails und sonstige Mitteilungen des Rechtsanwalts darauf überprüfen, ob die darin enthaltenen tatsächlichen Angaben vollständig und zutreffend wiedergegeben sind, und den Rechtsanwalt auf Unrichtigkeiten oder Unklarheiten unverzüglich hinweisen.
  5. Der Mandant wird während des laufenden Mandats mit Gerichten, Behörden, Gegnern, Versicherern oder sonstigen Beteiligten in mandatsbezogenen Angelegenheiten grundsätzlich nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt kommunizieren, soweit dies zum Schutz seiner Interessen sachgerecht ist.
  6. Soweit der Mandant personenbezogene Daten Dritter übermittelt, versichert er, hierzu rechtlich befugt zu sein.
  1. Vergütung
  1. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
  2. Eine Vergütungsvereinbarung bedarf mindestens der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
  3. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
  4. Der Mandant bleibt auch dann zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, wenn er seinerseits Erstattungsansprüche gegen Dritte, insbesondere gegen Gegner oder Rechtsschutzversicherer, hat.
  5. Zur Sicherung fälliger Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts tritt der Mandant Erstattungsansprüche gegen Gegner, Rechtsschutzversicherer oder sonstige Dritte nur in Höhe der jeweils konkret offenen Vergütungsforderung aus dem betreffenden Mandat an den Rechtsanwalt ab. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung an.
  6. Der Rechtsanwalt wird eingehende Zahlungen auf die Vergütungsforderung und offene Auslagen anrechnen und einen etwaigen Überschuss unverzüglich an den Mandanten auskehren.
  7. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten erster Instanz ein Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten regelmäßig nicht besteht.
  1. Rechtsschutzversicherung
  1. Soweit der Mandant wünscht, dass der Rechtsanwalt eine Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung stellt oder mit dieser korrespondiert, ist der Rechtsanwalt befugt, die hierfür erforderlichen Informationen an die Rechtsschutzversicherung zu übermitteln.
  2. Die Befugnis zur Offenlegung gilt ausschließlich insoweit, als dies für die Deckungsanfrage, die Prüfung des Versicherungsschutzes, die Abrechnung oder die Durchsetzung bzw. Abwicklung von Versicherungsleistungen erforderlich ist.
  3. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die Einholung einer Deckungszusage eine gesondert vergütungspflichtige anwaltliche Tätigkeit sein kann.
  4. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ändert nichts an der Vertragsbeziehung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Auftraggeber und Vergütungsschuldner bleibt grundsätzlich der Mandant.
  5. Beim Rechtsanwalt eingehende Versicherungsleistungen oder Kostenerstattungen werden – vorbehaltlich einer Verrechnung mit offenen Forderungen aus dem Mandat – unverzüglich an den Mandanten ausgekehrt oder auf offene Forderungen angerechnet.
  6. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen regelmäßig nur im vertraglich vereinbarten Umfang leisten und insbesondere Selbstbeteiligungen, nicht gedeckte Leistungen oder Mehrvergütungen beim Mandanten verbleiben können.
  1. Kommunikation
  1. Der Rechtsanwalt darf zur Kommunikation die vom Mandanten mitgeteilten Kontaktdaten verwenden, sofern der Mandant keinen anderen Kommunikationsweg vorgibt.
  2. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail Sicherheitsrisiken aufweisen kann und ein lückenloser Schutz vor dem Zugriff Dritter technisch nicht gewährleistet ist.
  3. Sofern der Mandant keine andere Weisung erteilt, darf der Rechtsanwalt per E-Mail mit dem Mandanten kommunizieren.
  4. Verlangt der Mandant einen bestimmten besonders gesicherten Kommunikationsweg, ist dies gesondert zu vereinbaren.
  1. Einsatz technischer und KI-gestützter Anwendungen
  1. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, bei der Bearbeitung des Mandats technische Anwendungen einschließlich softwaregestützter Systeme mit Funktionen der künstlichen Intelligenz unterstützend einzusetzen, insbesondere zur Recherche, Strukturierung, Dokumentenanalyse, Texterstellung, Qualitätskontrolle und organisatorischen Verarbeitung.
  2. Der Einsatz solcher Anwendungen erfolgt ausschließlich unter anwaltlicher Verantwortung. Rechtliche Prüfung, Bewertung und Freigabe mandatsbezogener Arbeitsergebnisse erfolgen stets durch den Rechtsanwalt.
  3. Soweit externe technische Dienste eingesetzt werden, erfolgt dies nur im rechtlich zulässigen Rahmen und unter Beachtung der anwaltlichen Verschwiegenheits- und datenschutzrechtlichen Pflichten.
  4. Personenbezogene oder sonst vertrauliche Informationen werden in externe technische Systeme nur insoweit eingegeben, wie dies rechtlich zulässig, für die Mandatsbearbeitung erforderlich und nach pflichtgemäßem Ermessen des Rechtsanwalts vertretbar ist. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, Daten zuvor zu anonymisieren, zu pseudonymisieren oder in anderer Weise zu minimieren.
  5. Ein Anspruch des Mandanten auf den Einsatz oder Nichteinsatz bestimmter technischer oder KI-gestützter Anwendungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  1. Haftung
  1. Die Haftung des Rechtsanwalts richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Rechtsanwalt unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen.
  3. Wünscht der Mandant für einen Einzelfall eine über die bestehende Versicherungssumme hinausgehende Absicherung, kann – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – auf Wunsch und Kosten des Mandanten eine Zusatzversicherung geprüft werden.
  1. Abtretung, Schlichtung, Gerichtsstand, Leistungsort
  1. Rechte aus dem Mandatsverhältnis dürfen vom Mandanten nur mit vorheriger Zustimmung des Rechtsanwalts abgetreten werden, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
  2. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin.
  3. Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern er sich hierzu nicht im Einzelfall ausdrücklich bereit erklärt.
  4. Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Mandant nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Leistungsort ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Die Datenschutzhinweise und etwaige Widerrufsinformationen in ihrer jeweils bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung sind Bestandteil des Mandatsverhältnisses.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.