Ihr Medienanwalt für Presserecht & Reputationsmanagement – Schutz bei Berichterstattung, Bewertungen und Social Media
Der gute Ruf ist ein hohes Gut – für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen und alle, die Gegenstand von Berichterstattung werden. In digitalen Medien können schon wenige Klicks genügen, um über Jahre aufgebaute Reputation nachhaltig zu beschädigen. Unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Zuspitzungen, unzutreffende Verdachtsberichterstattung, rufschädigende Bewertungen oder gezielte Kampagnen verbreiten sich rasant – und verlangen eine sofortige, rechtssichere Reaktion.
Im Presserecht werden Ansprüche mit klarer Strategie und schnellen Maßnahmen durchgesetzt – außergerichtlich oder im gerichtlichen Eilverfahren.
Die Weichenstellung zu Beginn: Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung
Am Anfang jedes Vorgehens steht die entscheidende Einordnung: Handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungsäußerung? Diese Abgrenzung ist regelmäßig die Weichenstellung für das gesamte weitere Vorgehen – sie bestimmt, welche Ansprüche bestehen, welche Nachweise erforderlich sind und wie schnell und mit welchen Mitteln reagiert werden kann. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind stets angreifbar. Auch Meinungsäußerungen sind nicht grenzenlos zulässig: Sie sind angreifbar, wenn sie die Schwelle zur Schmähkritik überschreiten oder wenn es an jeglichen tatsächlichen Anknüpfungspunkten fehlt. Entsprechend wird jede Veröffentlichung zunächst rechtlich präzise analysiert und daraus eine belastbare Strategie abgeleitet.
Unzutreffende Verdachtsberichterstattung: besondere Erfahrung, schnelles Vorgehen
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf unzutreffender oder unzulässiger Verdachtsberichterstattung. Verdachtsberichte sind häufig besonders eingriffsintensiv: Bereits die Darstellung eines Verdachts kann schwerwiegende Folgen haben – auch dann, wenn sich dieser später als falsch erweist. Die presserechtlichen Anforderungen werden konsequent geprüft (u. a. Mindestbestand an Anknüpfungstatsachen, sorgfältige Recherche, Anhörung, ausgewogene Darstellung, klare Kennzeichnung). Je nach Lage kommen Unterlassung, Richtigstellung/Widerruf und weitere Ansprüche in Betracht, auch im Eilverfahren.
Zusammenarbeit mit Strafverteidigern: abgestimmte Strategie bei parallelen Verfahren
In sensiblen Fällen besteht häufig eine Parallelität zwischen öffentlicher Berichterstattung und strafrechtlichen Ermittlungen oder Verfahren. Hier erfolgt eine ergänzende, abgestimmte Zusammenarbeit mit Strafverteidigern, um Kommunikation, Verteidigungsstrategie und presserechtliches Vorgehen miteinander zu verzahnen. Ziel ist eine konsistente Linie, die rechtliche Risiken minimiert und reputationsbezogene Folgeschäden begrenzt.
Bewertungsportale: wirksame Schritte gegen rechtswidrige Bewertungen
Bewertungen beeinflussen Kaufentscheidungen, Recruiting und Vertrauen – und können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Gegen rechtswidrige Bewertungen wird konsequent vorgegangen, insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen, beleidigenden Inhalten, Schmähkritik oder Bewertungsangriffen ohne nachvollziehbaren Kundenkontakt. Je nach Fall werden Löschung, Unterlassung, Auskunft und weitere Ansprüche geprüft und durchgesetzt, um die Sichtbarkeit rufschädigender Inhalte schnell zu reduzieren.
Social Media: schnelle Reaktion bei Posts, Kommentaren und Kampagnen
Auf Social-Media-Plattformen verbreiten sich Inhalte in kürzester Zeit – häufig über anonyme Accounts, Reposts und dynamische Kommentarspalten. Bei rechtswidrigen Posts, rufschädigenden Kommentaren, Fake-Profilen oder gezielten Kampagnen werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um Inhalte entfernen zu lassen, Wiederholungen zu verhindern und Verantwortliche greifbar zu machen. Geschwindigkeit ist dabei entscheidend, um Reichweite und Folgeschäden zu begrenzen.
Klare Einschätzung, schnelle Umsetzung, konsequente Durchsetzung
Wer im Fokus öffentlicher Berichterstattung steht, benötigt klare Einschätzungen und schnelle Ergebnisse. Die Begleitung erfolgt persönlich, lösungsorientiert und mit Blick für das Machbare – auch wenn Online-Plattformen, anonyme Accounts oder internationale Strukturen beteiligt sind. Wo außergerichtliche Schritte nicht ausreichen, werden Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich in Deutschland durchgesetzt.
Setzen Sie auf fundierte presserechtliche Beratung und wirksamen Reputationsschutz – mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und einem klaren Verständnis für wirtschaftliche und persönliche Interessen.
