Anwalt für Wettbewerbs- und Werberecht in Frankfurt - Alexander Setzer-Rubruck

Im harten Wettbewerb entscheiden oft Nuancen über Erfolg oder Abmahnung. Ob irreführende Werbung, unzulässige Vergleiche oder Fehler im E-Commerce: Verstöße gegen das UWG können teuer werden und Ihre Marktposition gefährden. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Marketingstrategien rechtssicher zu gestalten und sich effektiv gegen unlautere Praktiken von Mitbewerbern zu wehren.
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Meine Leistungen im Überblick

  • Schutz vor Anschwärzung und Herabsetzung durch Wettbewerber
  • Prüfung von Werbeaussagen, Vergleichen und Kampagnen
  • Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Compliance für Online-Shops, Social Media und Influencer-Marketing

Spezialisiert auf Wettbewerbs- und Werberecht in Frankfurt – Alexander Setzer-Rubruck

Irreführende Werbung, unzulässige Vergleiche, Abmahnungen, herabsetzende Äußerungen von Mitbewerbern: Im Lauterkeitsrecht entscheiden kurze Fristen und sauber gesetzte Argumente. Ich berate Unternehmen, Agenturen und Händler seit über 25 Jahren – präventiv bei Kampagnen, reaktiv bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen.

Meine Leistungen im Überblick

  • Schutz vor Anschwärzung und Herabsetzung durch Wettbewerber
  • Prüfung von Werbeaussagen, Vergleichen und Kampagnen
  • Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Compliance für Online-Shops, Social Media und Influencer-Marketing

Schwerpunkt: Äußerungsrecht im Wettbewerb

Wird Ihr Unternehmen von einem Wettbewerber öffentlich angegriffen – in einem Post, einem Newsletter, einem Whitepaper oder einer Pressemitteilung –, greifen regelmäßig §§ 4 Nr. 1, 2 UWG (Herabsetzung, Anschwärzung), § 6 UWG (vergleichende Werbung) und §§ 823, 824 BGB (Persönlichkeitsrecht, Kreditgefährdung) zugleich.

Hier liegt ein Schwerpunkt meiner Kanzlei. Aus der presserechtlichen Praxis – einschließlich Verfahren bis zum Bundesgerichtshof – kenne ich die Argumentationsmuster der Pressekammern: Tatsachenbehauptung oder Werturteil, zulässige Kritik oder Schmähkritik, Beweislast für die Wahrheit. Diese Fragen entscheiden auch über wettbewerbsrechtliche Verfügungen.

Typische Mandate:

  • Vorgehen gegen unwahre oder herabsetzende Behauptungen von Wettbewerbern
  • Abwehr und Gestaltung vergleichender Werbung
  • Schutz vor geschäftlicher Verleumdung und Kreditgefährdung
  • Negative Aussagen in Tests, Rankings und Vergleichsportalen
  • Schwarze PR durch ausgeschiedene Mitarbeiter oder Geschäftspartner

Weitere Leistungen

Prävention. Prüfung von Werbeaussagen, Spitzenstellungs- und Alleinstellungsbehauptungen, Rabattaktionen und Streichpreisen (PAngV), Influencer-Kennzeichnung, Gewinnspielen, Newsletter- und Telefonmarketing nach UWG und DSGVO.

Abwehr von Abmahnungen. Prüfung der Berechtigung, modifizierte Unterlassungserklärungen mit reduziertem Vertragsstrafenrisiko, Verteidigung im Verfügungs- und Hauptsacheverfahren – auch gegen Massenabmahner.

Durchsetzung. Abmahnung, einstweilige Verfügung binnen Tagen, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, Vollstreckung von Unterlassungstiteln.

E-Commerce. AGB, Widerrufsbelehrung, Informationspflichten, Plattformrecht (Amazon, eBay), Anforderungen aus DSA und Omnibus-Richtlinie.

Wettbewerbsverstoß entdeckt oder Abmahnung erhalten?

Wenn Mitbewerber mit falschen Versprechen Kunden abwerben, reagiere ich sofort. Ebenso verteidige ich Sie strategisch, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben – um langfristige Vertragsstrafenrisiken zu minimieren.

Ich helfe Ihnen bei:

  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Abgabe modifizierter Unterlassungserklärungen
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren vor den Landgerichten

Einen Wettbewerbsverstoß entdeckt? Rufen Sie jetzt an: 0049 69 3486 8782

Ein lächelnder Mann im Anzug und mit Brille steht vor einem schlichten, hellen Hintergrund.

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    „Ich kenne Rechtsanwalt Setzer-Rubruck seit zwanzig Jahren und schätze seine Beratung sehr.
    Er erläutert seine Einschätzungen verständlich, sodass auch ohne entsprechende Fachkenntnisse die zu treffenden Entscheidungen leicht nachvollziehbar sind. “

    — Friderike Schöller Frey –

    Basierend auf Google-Bewertungen

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