Anwalt für Urheberrecht in Frankfurt - Alexander Setzer-Rubruck

Ihre kreativen Leistungen sind das Fundament Ihres Erfolgs. Ob Fotos, Texte, Software, Musik oder Designs – wer fremdes Eigentum ohne Erlaubnis nutzt oder wessen Werk gestohlen wird, braucht einen starken Partner. Als Fachanwalt schütze ich die Rechte von Urhebern und Verwertern und sorge für eine angemessene Vergütung sowie die konsequente Verfolgung von Plagiaten.
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Meine Leistungen im Überblick

  • Urheberrecht im Zeitalter Künstlicher Intelligenz (KI-Training, Opt-Out, KI-Output)
  • Gestaltung und Prüfung von Lizenz- und Verwertungsverträgen
  • Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen (Bildklau, Plagiate, Stilkopien)
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Beratung zu Nutzungsrechten in Social Media, Plattformökonomie und Creator-Geschäft

Urheberrechte sichern und wirtschaftlich verwerten

Ein Werk zu schaffen ist das eine, es rechtssicher zu vermarkten das andere. Ich unterstütze Autoren, Fotografen, Designer, Komponisten, Softwareentwickler und Agenturen dabei, Verträge so zu gestalten, dass Ihre Interessen langfristig gewahrt bleiben – und dass Sie an dem Erfolg, den Sie ermöglichen, auch beteiligt werden.

Was ich für Sie tue:

  • Erstellung individueller Nutzungsrechts- und Lizenzvereinbarungen
  • Prüfung und Nachverhandlung von Verlags-, Agentur-, Label- und Produktionsverträgen
  • Durchsetzung des Bestseller-Paragraphen (§ 32a UrhG) bei nachträglich auffälligem Erfolg
  • Beratung zur angemessenen Vergütung (§ 32 UrhG) und zum Auskunftsanspruch (§ 32d UrhG)
  • Buy-out-Verträge: Wann sie zulässig sind – und wann nicht
  • Strategische Beratung zur Verwertung in Print, Digital, Social Media, Streaming und Lizenzhandel

Sie planen die Veröffentlichung eines kreativen Produkts oder verhandeln einen Vertrag? Sprechen Sie mich an – ich berate Sie schnell und konkret.

Urheberrecht und Künstliche Intelligenz – Ihre Werke sind kein freies Trainingsmaterial

Generative KI-Systeme verändern die Kreativwirtschaft fundamental. Bilder, Texte, Musik und Code werden in großem Umfang zum Training verwendet – oft ohne Wissen oder Zustimmung der Urheber. Die Rechtsprechung holt auf: Das LG München I (Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24) hat OpenAI verurteilt und sowohl das Speichern geschützter Werke in Sprachmodellen (Memorisierung) als auch deren Wiedergabe im Output (Regurgitation) für urheberrechtlich unzulässig erklärt. Weitere Verfahren – etwa gegen den Musik-KI-Anbieter Suno – sind anhängig.

Für Sie als Kreativer bedeutet das: Ihre Position wird stärker. Wer sie kennt, kann sie auch nutzen.

Was ich für Sie tue:

  • Wirksamer Vorbehalt nach § 44b UrhG (Opt-Out) gegen die Nutzung Ihrer Werke für KI-Training – juristisch und technisch sauber umgesetzt (robots.txt, TDMRep, Vertragsklauseln, Plattformeinstellungen)
  • Geltendmachung von Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen KI-Anbieter, deren Modelle Ihre Werke memorisieren oder reproduzieren
  • Prüfung von KI-Output: Wann ist eine KI-Ausgabe eine Urheberrechtsverletzung? Wann besteht eigener Schutz?
  • Beratung zu Stilkopien, Deepfakes, Voice- und Face-Cloning – inklusive Persönlichkeitsrecht und Leistungsschutz
  • Vertragsklauseln zu KI-Nutzung in Lizenz- und Auftragsverträgen (Trainingsverbote, Indemnification, Output-Rechte)
  • AI-Act-Compliance (Vollanwendung ab 2. August 2026) für Agenturen, Verlage und Produktionsfirmen – insbesondere die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50

Ihre Werke werden ohne Erlaubnis von KI-Systemen genutzt? Lassen Sie sich nicht abspeisen – sprechen Sie mich an.

Plagiate und Bilderklau – Wehren Sie sich effektiv

Die unberechtigte Nutzung Ihrer Werke im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Ich setze Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch – oft schneller und unkomplizierter, als Sie denken.
Ich unterstütze Sie bei:

  • Dokumentation von Urheberrechtsverstößen
  • Versenden professioneller Abmahnungen
  • Gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Rechte im Eilverfahren
  • Klärung komplexer Fragen bei der Nutzung von Stockfotos oder KI-Content

Eines Ihrer Werke wurde kopiert? Rufen Sie jetzt an!

Auch die andere Seite: Abwehr unberechtigter Abmahnungen

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Überzogene Forderungen, fehlende Aktivlegitimation, falsche Schadensberechnung – häufig lässt sich erheblich reduzieren oder ganz abwehren, was zunächst bedrohlich aussieht. Ich prüfe Ihre Abmahnung kurzfristig und sage Ihnen klar, was zu tun ist.

Abmahnung von Waldorf Frommer, .rka oder Sasse erhalten? Ruhe bewahren – aber nicht ignorieren

Wenn plötzlich Post von Waldorf Frommer, .rka Rechtsanwälte, Sasse und Partner, Daniel Sebastian, FAREDSoder Nimrod Rechtsanwälte im Briefkasten liegt, ist die erste Reaktion meist dieselbe: Schreck. Vorgeworfen wird in aller Regel das Anbieten eines Films, einer Serie, eines Spiels oder eines Musikalbums über eine sogenannte Tauschbörse (BitTorrent, eDonkey & Co.). Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten – häufig in einer Größenordnung von 800 € bis weit über 1.500 €, manchmal verbunden mit drohendem Klageverfahren.

Zwei Dinge sollten Sie jetzt auf keinen Fall tun:

  1. Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Sie ist regelmäßig zu weit gefasst und bindet Sie 30 Jahre lang an empfindliche Vertragsstrafen.
  2. Die Abmahnung ignorieren. Bei Schweigen droht eine einstweilige Verfügung oder Klage – meist verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Was ich für Sie prüfe:

  • Aktivlegitimation und Ermittlungskette: Ist die abmahnende Kanzlei wirklich befugt? Ist die IP-Adresse korrekt ermittelt und zugeordnet worden?
  • Sekundäre Darlegungslast: Nach ständiger BGH-Rechtsprechung (u.a. „BearShare“, „Afterlife“, „Loud“) haften Anschlussinhaber gerade nicht automatisch – wenn andere Personen Zugriff auf den Anschluss hatten, gelten differenzierte Regeln.
  • Streitwert und Schadensberechnung: Die geltend gemachten Beträge sind häufig überzogen und lassen sich oft deutlich reduzieren.
  • Verjährung: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche verjähren – ältere Fälle sind teilweise nicht mehr durchsetzbar.
  • Modifizierte Unterlassungserklärung: Eine korrekt formulierte, eingeschränkte Erklärung schützt Sie, ohne die Falle der Originalvorlage.
  • Vergleichsverhandlung: In vielen Fällen lässt sich der geforderte Betrag durch professionelle Verhandlung erheblich senken oder ein Verfahren ganz vermeiden.

Die Frist auf der Abmahnung läuft? Rufen Sie sofort an: 069 3486 8782 – Erstgespräch unverbindlich.

Ein lächelnder Mann im Anzug und mit Brille steht vor einem schlichten, hellen Hintergrund.

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    Gelber Klebezettel mit deutschem Text und einer Telefonnummer, angeheftet mit einer roten Stecknadel.

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    „Sehr effektive Intervention bei einer ungerechtfertigten Abmahnung wegen eines angeblichen Internet-Verstoßes.“

    — Bernd Kliebhan –

    Basierend auf Google-Bewertungen

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