Fortbildung nach § 15 FAO: Firmenschutz an der Schnittstelle von HGB, MarkenG und BGB

Am 7. September 2026 halte ich bei Main-Recht-Seminare ein 2,5-stündiges Online-Seminar zum Schutz von Firma und geschäftlichen Bezeichnungen – ein Thema, das in der Beratungspraxis weit häufiger relevant wird, als es auf den ersten Blick scheint.

Ob bei der Gründung eines Unternehmens, beim Rebranding, im Konflikt mit Wettbewerbern oder bei der Verteidigung gegen Abmahnungen: Die Frage, wie und worüber ein Unternehmensname eigentlich geschützt ist, führt regelmäßig zu Überraschungen. Denn der Schutz der Firma und sonstiger geschäftlicher Bezeichnungen ergibt sich nicht aus einer einzigen Norm, sondern aus dem Zusammenspiel von HGB, MarkenG und BGB – mit jeweils eigenen Voraussetzungen, Schutzbereichen und Rechtsfolgen.

Genau diese Schnittstellen stehen im Mittelpunkt des Seminars.

Worum geht es?

Das Seminar vermittelt praxisorientiert die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um den Schutz von Unternehmensnamen. Im Fokus stehen die Überschneidungen und Unterschiede zwischen handelsrechtlichem und kennzeichenrechtlichem Schutz – inklusive der Frage, welche Anspruchsgrundlage sich in welcher Konfliktlage besser eignet.

Inhalte im Überblick

Teil 1 – Grundlagen und gesetzliche Anknüpfungspunkte

Begriff der Firma (§ 17 HGB) – Abgrenzung Firma, Unternehmen und Marke
Firmenbildung und Firmenschutz
Geschäftliche Bezeichnungen nach § 5 MarkenG: Unternehmenskennzeichen und Werktitel
Allgemeines Namensrecht nach § 12 BGB

Teil 2 – Das Verhältnis von HGB zu MarkenG

Teil 3 – Anspruchsgrundlagen und Rechtsfolgen

Unterlassungsanspruch nach § 37 HGB
Ansprüche aus § 15 MarkenG: Unterlassung, Schadensersatz, Beseitigung
Anspruch aus § 12 BGB
Konkurrenzen und Anspruchskonkurrenz
Durchsetzung in der Praxis: Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage
Teil 4 – Praxis- und Fallbeispiele

Teil 5 – Aktuelle Rechtsprechung und Diskussion

Neue Entscheidungen von BGH und EuGH
Tendenzen und Streitfragen aus der Beratungspraxis
Für wen ist das Seminar geeignet?

Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Sie ist nach § 15 FAO anrechenbar.

Eingeladen sind ebenso alle Kolleginnen und Kollegen, die in ihrer Beratungspraxis regelmäßig mit Fragen zu Unternehmensnamen, Branding und kennzeichenrechtlichen Konflikten konfrontiert sind und ihr Wissen an den Schnittstellen zwischen Handels- und Markenrecht vertiefen oder auffrischen möchten.

Die Eckdaten

Termin Montag, 07.09.2026, 10:00 – 12:45 Uhr
Format Online-Seminar (über edudip next, Browser-basiert)
Dauer 2,5 Stunden
Referent Alexander Setzer-Rubruck, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Preis 140,00 € netto zzgl. 19 % USt.
Anrechenbar § 15 FAO – Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Veranstalter Main-Recht-Seminare
Während des Seminars besteht die Möglichkeit, sich aktiv per Chat oder Zuschaltung zu beteiligen und Fragen zu stellen – Praxisfälle und Erfahrungsaustausch sind ausdrücklich erwünscht.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt über die Seite des Veranstalters:

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Ich freue mich auf einen praxisnahen und intensiven Austausch mit Ihnen.

Bei Fragen zum Seminar oder zu eigenen Konstellationen aus der Praxis können Sie mich gern vorab über das Kontaktformular erreichen.