Bundessozialgericht: Lektoren und Übersetzer von wissenschaftlichen Texten sind in der Künstlersozialkasse zu versichern

Das Bundessozialgericht hat auf Antrag des Frankfurter Fachanwaltes für Urheber- und Medienrecht Alexander Setzer-Rubruck am 04.06.2019 ein Urteil des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom November 2017 bestätigt und die KSK-Mitgliedschaft einer freien Lektorin und Übersetzerin bestätigt, die überwiegend wissenschaftliche Texte übersetzt und lektoriert. Der auf theologischen Publikationen spezialisierten freien Lektorin wurde die Mitgliedschaft in der KSK verweigert.…